Expat v.s Lokal-Vertrag einfach mal durchlesen im Steinzeitforum, da erfindet einer das Rad neu. Wie ist hier die Meinung, im anderen Forum kann ich niemand nach der Meinung fragen da CL meine letzten Beiträge nicht mal nach Stunden zugelassen hat. Ging um einen deutschen Maschinenbau Ing mit Mba könnte ein Kumpel von dem Verfasser Expat vs...
Mit jedem Tag meines Lebens wird die Anzahl derer die mich am Arsch lecken können größer!!
Guten Tag. Ich benötige ein paar Hinweise/Vorschläge von Deutsche/Europäer, die in China arbeiten: Ich komme aus China und hab in Deutschland studiert. Nach dem Studium bin ich seit 5 Jahre in Deutschland berufstätig. Z.Z habe ich ein Jobangebot von einer deutschen Firma bekommen. Die Bezahlung und Tätigkeiten sind durchaus interessant. Ich werde erst mal in Deutschland für halbes Jahr einarbeiten, danach ziehe ich nach Shanghai um- für immer. Dort hat die deutsche Firma eine junge Niederlassung, ca. 8,9 Leute. Mein deutscher Arbeitslohn wird beibehalten aber in RMB bezahlt; entsprechend kriege ich einen neuen lokalen Arbeitsvertrag. Arbeitsstelle ist eine operative Position mit der Personalverantwortung Der kritische Punkt für mich ist, dass der Vertragspartner gewechselt ist. Das ist nicht unnormal, anderseits bin ich nicht arbeitslos und suche neues Job; Ich habe schon andere Ausgangspunkt und könnte ruhig verhandeln. Das mache ich ja in den nächsten Tagen. Ich würde gerne den Expat-Vertrag direkt mit der Mutter Firma abschließen. Denn will ich vermeiden, nach halbes Jahr einen neuen Vorgesetzten zu haben, der mich jeder Zeit kündigen kann. Die Wechsel des Vertragspartners finde ich zu unsicher. Ich werde in ein paar Wochen eingebürgert und erfülle die Voraussetzung, um den Expat-Vertrag abzuschließen. Nach 2-3 Jahren kann man den lokalen Vertrag abschließen Hier sind meine Fragen: • Die Vorgehensweise von mir, bringt doch etwas mehr Sicherheit oder sehe ich komplett falsch? • Ich höre immer, dass Expat-Vertrag im Vergleich zu lokalen Vertrag für Arbeitsgeber zu teuer ist. Aber wenn ich ehr gleiche Brutto kriege, macht es immer noch so große Unterschied? könnte man doch den Expat-Vertrag so gestalten, damit die Arbeitsgeberkosten nicht so hoch sind? Ich bin single und habe ohne Familien. Es gibt ehr wenig oder keine Kosten für Umzug, Familien usw. • Was soll ich noch bei den Vertragsbedingungen besonders beachten? Ich bin zwar seit Jahren immer wieder Wochen/Monate lang in Shanghai auf Dienstreise, jedoch richtig langfristige Arbeitserfahrungen habe ich doch nicht. Für jede Tipps/Vorschläge bedanke ich mich!
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Eigentlich ist es doch egal, wo der Vertrag geschlossen wird. Auf den Inhalt kommt es an und den kann man hueben wir drueben frei Verhandeln. Also, Gehalt, Urlaub, evtl. Krankenversicherung, etc. rein, Probezeit auf 0 setzen, Kuendigungsfristen anpassen oder nicht ... Und wenn man eine Rueckkehrklausel haben will, kann man die doch gesondert mit dem alten Arbeitgeber ausarbeiten. Es lebe die Vertragsfreiheit.
Nun ja, auch dort gibt es Vertragsfreiheit, da dies ein Grundsatz unseres Rechtssystems ist (siehe z.B. http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsr...itsvertrag.html). Ich kann mit meinem Arbeitgeber in den Arbeitsvertrag aufnehmen was ich moechte (unter Beruecksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien, etc.). Wenn wir meinen, die Farbe meiner Visitenkarten dort vertraglich zu regeln, steht dem nichts im Wege ... Es duerfen Arbeitsvertraege ja auch immer noch muendlich geschlossen werden (auch wenn nachher noch einiges schriftlich gemacht werden muss und das ganze in der Praxis eher selten vorkommt).
Also ich hatte in meiner jetzigen Firma ca. 12 Jahre lang keinen Arbeitsvertrag......
Die Politik ist das Paradies zungenfertiger Schwätzer. Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber. Eher geht der Hund an einer Wurst vorbei als ein Linker am Geld anderer Leute. (Adenauer)
Boah eh Tobo jetzt mach keinen Scheiss, Du bist jetzt verheiratet und musst dein Risiko minimieren! Dich kann man innerhalb von 5min des Werksgelände verweisen!
Ihr könnt schon lesen oder ? Im übringen soll es auch AG geben, denen man vertrauen kann. Darüber hinaus war ich fast 8 Jahre im Betriebsrat unter anderem auch Vorsitzender und so ein klein wenig Ahnung im Arbeitsrecht ist selbst in meinem kleinem Hirn hängengeblieben.
Zitat Dich kann man innerhalb von 5min des Werksgelände verweisen!
Das kann übrigens jeder AG mit Dir machen. Ganz egal ob mit oder ohne Vertrag. Sowas nennt man Freistellung.
Die Politik ist das Paradies zungenfertiger Schwätzer. Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber. Eher geht der Hund an einer Wurst vorbei als ein Linker am Geld anderer Leute. (Adenauer)
Ich gebe ToBo recht. Ein Arbeitsvertrag kann nach deutschem recht mündlich abgeschlossen werden und hat Gültigkeit. Mit zunehmender Komplexität desselbigen rate ich aber davon ab. Gerade Entsendungsverträge sind an Komplexität kaum zu überbieten da sie nicht nur Entgelt und Urlaub regeln sonder auch Rückführung etc. Ich persönlich halte jeglichen mündlichen Arbeitsvertrag nicht nur für blauäugigkeit sonder für grobe Fahrlässigkeit!! Im Falle eines Konkurses z.B. haben mündliche Zusatzvereinbarungen keinerlei Gültigkeit und der AG wird automatisch auf die unterste Vertragsstufe gesetzt. Da hilft dann auch keine Gewerkschaft, die ich ohnehin für den Niedergang des Abendlandes mitverantwortlich mache....