Wer von euch weiß etwas zu berichten über die Einkommens- und Vermögenssteuerpflicht in CHINA?
Hierbei dreht es sich um den Fakt das man als Ausländer nach spätestens 5 Jahren das Land für 30 oder 31 Tagen am Stück das Land verlassen haben muß (Ab- und Anreisetage zählen NICHT!), um eben nicht voll Steuerpflichtig zu werden. Wer dieser Regelung nicht folgt soll angeblich für sein weiteres Eingkommen in DTL und anders wo, sowie für sein Vermögen Steuern zahlen sollen!
Wo genau kann man diese Regelung finden - vielleicht hat ja jemand grad den Gesetzestext zur Hand...!
http://r33b.net/ Menschen nehmen nur dann die klügste Lösung an, wenn alle anderen Gelegenheiten aufgebraucht sind...
Eine weitere Recherche zeigte das man eigentlich vor Ablauf der besagten 5 Jahre das Land für 30 Tage verlassen haben muß UND dabei keinen gültigen Arbeitsvertag mehr haben darf und somit auch keine Arbeitserlaubnis.
Wie regelt ihr das denn?
http://r33b.net/ Menschen nehmen nur dann die klügste Lösung an, wenn alle anderen Gelegenheiten aufgebraucht sind...
Das mit dem gültigen Arbeitsvertrag bzw. der Arbeitserlaubnis wäre mir neu, und ich halte das für ein (nicht zutreffendes) Gerücht. Üblicherweise macht man aller 5 Jahre einmal verlängert Urlaub (wer sich das nicht leisten kann oder will arbeitet z.B. von Vietnam aus) und macht dann so weiter wie bisher.
Es scheint zumindest bei lokalen (chinesischen) Verträgen so der Fall zu sein, dass der Vertag beendet und die Arbeitserlaubnis aufgehoben sein sein muß - für entsende Verträge mag es anders sein.
Wer also Erfahrungen als Angestellter mit einem chinesischem Arbeitsvertag ist, der ist umso mehr willkommen sein Wissen zu teilen...
http://r33b.net/ Menschen nehmen nur dann die klügste Lösung an, wenn alle anderen Gelegenheiten aufgebraucht sind...
Ganz ohne Hintergrund recherchiert es sich halt auch schlecht. Hiermit (versprochen) mein letzter Kommentar hierzu (es gibt schöneres als Steuern...):
Quelle für die 5 Jahre sind soweit ich weiss die Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz: „Art. 6 ... Individuals who reside for more than five years shall, commencing from the sixth year, pay individual income tax on the whole amount of income derived from sources outside China.” (ich hoffe, der Link funktioniert)].
Art. 3 beschreibt dann: „Having resided for one year in China” as prescribed in Paragraph 1 of Article 1 of the Tax Law shall refer to having resided within the territory of China for 365 days in a tax year. No deduction shall be made from the number of days for temporary trips out of China. The “temporary trips out of China” as stated in the preceding paragraph shall refer to the absence from China for no more than 30 days during a single trip or no more than 90 days accumulated in many trips within the same tax year.”
Umkehrschluss ware also: wenn ein Trip nicht mehr temporary ist, dann sind die 5 Jahre unterbrochen. Das gilt für die meisten Ausländer hier (reine Unterstellung, nur um mich zu rechtfertigen; kann ich nicht durch Zahlen belegen).
Problem: Es gibt noch einen Art. 2. „The “individuals who have domiciles in China” as prescribed in Paragraph 1 of Article 1 of the Tax Law shall refer to the individuals who by reason of their permanent registered address, family or economic interests habitually reside within the territory of China.”
Wenn man also wegen (chinesischer) Familie, chinesischer Arbeit oder permanenter registrierter Adresse hier nicht dauerhaft wegkommt – so würde ich das verstehen – dann hilft ein verlängerter Urlaub nichts. Keine Ahnung, ob es da was nützt, den Arbeitsvertrag zu kündigen (was ist mit Familie, permanent residence?). Naja, wie immer, wenn man nicht alle Fakten kennt, sollte man nicht versuchen, gute Ratschläge zu geben. Tut mir leid, wenn meine obigen Ausführungen daher nutzlos waren. Frag mal das Finanzamt Deines Vertrauens.
Ich bin – glücklicherweise – ökonomisch und persönlich noch so frei, dieses schöne Land jederzeit und auf immer verlassen zu können (auch wenn ich das kurzfristig noch nicht vorhabe), und kann daher leider nicht aus eigener Erfahrung heraus helfen.
Also mal kurz (für mich persönlich) auf den Punkt gebracht. Werde am 30 Juni nach DE gehen und komme erst am 21. August wieder Das sind weit mehr als 30 Tage. Somit beginnt die 5 Jahresfrist für mich aufs neue mit der Einreise am 21. August ?
Die Politik ist das Paradies zungenfertiger Schwätzer. Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber. Eher geht der Hund an einer Wurst vorbei als ein Linker am Geld anderer Leute. (Adenauer)
Es geht um vollständige Kalenderjahre ("tax years"). Wenn man also in einem Kalenderjahr mehr als „nur vorübergehend“ weg war (und nicht irgendwelche anderen Sonderumstände vorliegen), dann ist das KJ 2011 clean, und die Zählung beginnt wieder am 1.1.2012. Einwände?
Die Politik ist das Paradies zungenfertiger Schwätzer. Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber. Eher geht der Hund an einer Wurst vorbei als ein Linker am Geld anderer Leute. (Adenauer)