hat jemand eine Idee, wen ich in Shanghai anfragen koennte, fuer einen Ehevertrag? Braeuchte zumindest einen groben 'draft', um Anhaltspunkte zu bekommen. Eine Kanzlei hier vor Ort will ich nicht unbedingt einschalten...
Schließe mich der Frage von Sense an. Plane ebenfalls noch dieses Jahr zu ehelichen und ein in beiden Ländern verbindlicher Vertrag soll das Ziel sein.
Die Politik ist das Paradies zungenfertiger Schwätzer. Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber. Eher geht der Hund an einer Wurst vorbei als ein Linker am Geld anderer Leute. (Adenauer)
Habt ihr es mal bei Google mit den Suchworten "matrimonial agreement sample" oder so versucht? Solche Verträge sind in der Standardversion sicher ohne Probleme zu finden.
Eine konkrete einzelfallbezogene (kostenlose) Erstberatung würde ich bei einem Notary Public Office (http://www.sh-notary.com) versuchen.
Gemäß § 27 des Notariatgesetzes ist jedes staatliche Notariat in China gesetzlich verpflichtet, die Bürger vor einer beabsichtigten Beurkundung zu belehren und neutral zu beraten. Die Kosten fallen erst dann an, wenn eine Beurkundung auch tatsächlich stattgefunden hat.
Diese (eingeschränkte) Rechtsberatung muss aber im Zusammenhang mit einer konkreten Beurkundung stehen. Eine allgemeine Rechtsberatung über das Sinn und Unsinn eines Ehevertrags bzw. dessen Gestaltung darf nicht stattfinden.
Gemäß § 19 des chinesischen Ehegesetzes können die beiden Eheleute eine schriftliche Vereinbarung über das Vermögensverhältnis während (!) der Ehe (sog. 婚内财产协议) treffen. Eine notarielle Beurkundung ist zwar nicht erforderlich, ist aber doch sinnvoll.
Im Gegensatz zu einem deutschen Ehevertrag kann man in einer derartigen Vereinbarung keine Regelung hinsichtlich einer etwaigen nachehelichen Unterhaltungspflicht, Versorgungsausgleich usw. treffen.
Eine vorformulierte Mustervereinbarung aus dem Internet, gar in einer ausländischen Sprache, ist zwar schön zu lesen, aber unwirksam. Denn es handelt sich eindeutisch nicht um eine VEREINBARUNG der beiden Eheleute.
P.S. Wenn die chinesische Ehefrau später einfach behauptet, dass sie zu dem Zeitpunkt, als man die Vereinbarung traf, den aus dem Internet runtergeladen ausländischen Mustertext gar nicht verstehen konnte, ist alles umsonst.
ich glaube meine Meinung zu diesem Thema kennt Ihr schon.
Ein Ehevertrag ist bestimmt eine gewisse Absicherung - für Euch. Aber wie denken denn Euere Geliebten darüber? Sie sind Euch sicher vor Freude um den Hals gefallen, als Ihr ihnen eröffnet habt, dass die grosse Liebe vertraglich geregelt sein muss. Dass Ihr auf deren chinesisches Vermögen keinesfalls Ansprüche erheben wollt (Ihr aber auch nicht mit ihnen teilen wollt).
Um das deutsche (Un-)Recht würde ich sowieso einen grossen Bogen machen. Gerade in Ehe-und Familien-Angelegenheiten zieht Ihr in Schland nur die A-Karte. Wenn's mal eng werden sollte, verschliesst Ihr Euch auch eine Rückzugsmöglichkeit, denn Ihr seit dann überall angreifbar.
Ich kann Euch hier nur aus meiner Erfahrung wiedergeben. Als uns damals der dt. Standesbeamte nach unserer gewünschten Eheform fragte, kam von meiner "Geliebten" spontan: Keine Gütertrennung ! Die wusste genau bescheid.
Ehevertrag in CHN, wie SH-Alli schon sehr genau beschreibt, kann nur notariell ablaufen. Aber sein zweiter Post, sagt eigentlich schon alles aus, was in CHN Verträge evtl. wert sein können, gerade wenn es um Laowai's geht.
Trotzdem möchte ich, wenn ich meinen Balast in Schland los geworden bin, meine langjährige Geliebte hier heiraten, chinesisch natürlich, ohne Ehevertrag.
Viel Glück der jungen Liebe.....
Ausser zu bescheissen, kapieren die Chinesen einfach überhaupt nichts!